Compliance-Hinweise für Mitarbeiter

Gesetzliche und ethische Standards spielen bei Kaufland eine wichtige Rolle. Sie bilden das Rückgrat unserer Integrität und bestimmen unser Handeln – sowohl miteinander also auch gegenüber Kunden und Lieferanten.

Jeder einzelne Mitarbeiter ist bei der Einhaltung dieser Standards gefragt. Solltest du also Regelverstöße bemerken oder Fragen zu unseren Compliance-Richtlinien haben, melde dich jederzeit bei uns.

Hier findest du alle wichtigen Informationen.

Hinweisarten

Welche Art von Hinweisen kann ich melden?

Du kannst jeden Verdacht auf einen tatsächlichen oder möglichen Rechtsverstoß melden. Dies umfasst Verstöße bei Kaufland, aber auch bei unseren Geschäftspartnern, insbesondere:

Menschenrechtliche Verstöße

Dazu zählen z.B. die Missachtung von Arbeitsschutzstandards, des gesetzlichen Mindestlohns, der Koalitionsfreiheit sowie Ungleichbehandlung.

 

Straftaten

Dazu zählen bewusst und schuldhaft begangene Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften (z. B. Korruption, Diebstahl, Betrug, Geldwäsche) 

Verstöße gegen Umweltstandards

Dazu zählen z. B. Boden-, Wasser- und Luftverschmutzung sowie der unsachgemäße Umgang mit gefährlichen Stoffen.

Verstöße gegen Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit

Dazu zählen z. B. Verstöße gegen Hygienevorschriften sowie die fehlerhafte Auszeichnung von Produkten, MHDs oder eine Gefährdung der Gesundheit durch Produkte. 

Personalthemen

Hinweise zu Personalthemen, die keine der o.g. Verstöße betreffen, werden nach Rücksprache mit dir an die zuständige Vertrauensperson in der Abteilung Mitarbeiterbindung weitergeleitet. Dazu zählen u. a. Stress, Sucht oder Probleme in deinem Team.


Schutz

Wie werde ich als Hinweisgeber geschützt?

Für Kaufland stehen Vertraulichkeit und Schutz des Hinweisgebers an erster Stelle. Wer einen Verstoß meldet, muss keine Benachteiligungen befürchten. Bereits vor Jahren wurden verbindliche interne Regelungen eingeführt, die für alle Hinweisgeber gelten und die gesetzlichen Vorgaben sogar übersteigen:

  • Hinweise nehmen ausschließlich Mitarbeiter des Fachbereichs Compliance entgegen
  • Jeder Hinweis wird sorgfältig, vertraulich und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt
  • Hinweise können auch anonym abgegeben werden.
  • Um dich als Hinweisgeber zu schützen, lässt die Aufklärung keine Rückschlüsse auf deine Identität zu
  • Grundsätzlich werden nur zwingend erforderliche Personen hinzugezogen und Informationen nur geteilt, wenn es für die Untersuchung unbedingt notwendig und rechtlich zulässig ist.

Das Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt alle Personen vor beruflichen Benachteiligungen, die vor oder während ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über einen Verstoß erlangt haben und diesen melden. Die Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (z.B. Einrichtung einer internen Meldestelle, Wahrung der Vertraulichkeit, Dokumentation etc.) werden durch die bestehenden Richtlinien und Umsetzungen bei Kaufland schon seit Jahren erfüllt. Die interne Meldestelle bei Kaufland ist beim Compliance-Beauftragten und dessen Team eingerichtet. 


Kontaktmöglichkeiten

Melde uns deinen Hinweis

Du möchtest uns Hinweise geben oder einen Regelverstoß melden? Dann nutze vorrangig unsere internen Meldewege. So können wir den Verstoß effizient und schnell beheben.

Interne Meldewege

Dein Anliegen klären wir gerne. Dazu bieten wir dir verschiedene Kontaktmöglichkeiten, über die du uns 24 Stunden und teilweise auch anonym erreichen kannst.

Online-Meldung - auch anonym 24/7 möglich!

Das System wird von einem unabhängigen Betreiber betreut, IP-Adressen oder Metadaten werden nicht gespeichert. Eine Rückverfolgung ist damit ausgeschlossen. Im Falle einer anonymen Meldung kannst du für den weiteren Dialog ein anonymes Postfach einrichten. Darüber können die Compliance-Kollegen Fragen an dich stellen und weitere Informationen austauschen. 

Fachbereich Compliance:

Du kannst dich auch vertrauensvoll direkt an die Compliance-Kollegen wenden. Dies ist der schnellste Weg zur Meldung von Hinweisen. Du erreichst sie unter: compliance@kaufland.com

Externe Meldewege

Du kannst dich wahlweise auch an die Meldestellen des Bundes wenden. Dazu gehören das Bundesamt für Justiz, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, das Bundeskartellamt und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung. Wenn es sich um einen ernsten Verstoß handelt, wird eine standardisierte behördliche Untersuchung eingeleitet.

Bitte beachte, dass eine interne Meldung an Kaufland oft besser geeignet ist und den Verstoß schneller zu bearbeiten.


Prozess

Was passiert mit meiner Meldung?

1

Eingang

Du kannst deinen Hinweis über die o. g. Kontaktmöglichkeiten einreichen.

2

Bestätigung

Der Fachbereich Compliance bestätigt dir den Eingang deines Hinweises innerhalb von sieben Tagen.

3

Untersuchung

Die Compliance-Kollegen untersuchen den Sachverhalt und beschaffen sich dazu weitere Daten und Informationen – auch von dir als Hinweisgeber.

Bitte beachte: Du kannst nur für Rückfragen kontaktiert werden, wenn du deine Kontaktdaten angibst oder ein anonymes Postfach im Online-Meldesystem anlegst.

4

Rückmeldung und Lösungsfindung

Bestätigt sich dein Hinweis, wird eine Lösung erarbeitet und umgesetzt. Spätestens nach drei Monaten bekommst du eine Rückmeldung – auch wenn die Sachverhaltsaufklärung bis dahin noch nicht abgeschlossen sein sollte. Sofern es möglich und rechtlich erlaubt ist, erfährst du, welche Maßnahmen als Reaktion ergriffen wurden oder noch ergriffen werden.

Der gesamte Prozess wird entsprechend der gesetzlichen Anforderungen dokumentiert – von der Meldung bis zur Untersuchung. Nähere Hinweise zum Datenschutz findest du in den allgemeinen Datenschutzhinweisen für Mitarbeiter.