Vertrauen durch Integrität
Compliance. Was ist damit gemeint? Es ist einfacher, als es klingt: Das Einhalten von Regeln und Gesetzen. Denn wer Gesetze nicht einhält, riskiert Strafen, Bußgelder und beschädigt womöglich das Image des Unternehmens.
Das ist richtig, aber nicht die ganze Wahrheit – die reicht deutlich darüber hinaus. Wer für oder mit uns arbeitet, soll sicher sein, es nicht mit Betrug, sondern mit Leistung und Kompetenz zu tun zu haben. Wer bei uns anfängt zu arbeiten, soll sicher sein, fair eingestellt zu werden. Wer bei uns beschäftigt ist, soll sicher sein, keiner Diskriminierung ausgesetzt zu sein und wenn doch, das sicher melden zu können. Wer unser Geschäftspartner ist oder werden will, soll sicher sein, das zu fairen und transparenten Bedingungen werden zu können. Und wer bei uns ein Produkt kauft, soll sicher sein können, dass wir alle Regeln einhalten. Compliance schafft Vertrauen.
Vertrauen stärken
Recht und Regeln einzuhalten ist wichtig und bildet den Kern unserer Compliance-Kultur. Doch hat sich die Unternehmens- und Compliancewelt weitergedreht. Es geht nicht mehr um bloße Regeleinhaltung, aus Prinzip, verordnet „von oben“. Die Mitarbeiter und Vertrauen spielen eine zentrale Rolle, Vertrauen steht sogar im Mittelpunkt unseres Wertekanons aus Leistung, Respekt, Vertrauen, Bodenständigkeit und Verbundenheit.
Alle müssen ihren Beitrag leisten. So haben authentisches und verlässliches Auftreten der Führungskräfte an Bedeutung gewonnen, ebenso eine offenere Kommunikation. Mitarbeiter sollen einen größeren Handlungsspielraum und mehr Verantwortung bekommen, die Identifizierung mit den eigenen Aufgaben und dem Unternehmen gestärkt werden. Fehler zu machen soll sein schlechtes Image verlieren – sie sind kein Problem, sondern Chancen zur Verbesserung.
Vertrauen und Integrität machen sich nicht nur gut für die Stimmung im eigenen Unternehmen, die Wahrnehmung als guter Arbeitgeber ist wichtig in Zeit von Fachkräftemangel. Wo Vertrauen herrscht, muss weniger kontrolliert werden. Das spart Kosten und eine vertrauensvolle Umgebung motiviert Mitarbeiter, auch mal Risiken einzugehen und Ideen zu entwickeln.
Was wir machen
Verstöße frühzeitig erkennen
Unser oberstes Ziel ist es, potenzielles Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen. Dies erreichen wir unter anderem dadurch, dass uns Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße gemeldet werden. Dabei sind wir sowohl auf unsere Mitarbeiter als auch auf unsere Kunden und Geschäftspartner angewiesen.
Deshalb eine Bitte: Sollten Sie Anzeichen eines Compliance-Verstoßes bemerken, weisen Sie uns darauf hin – unabhängig davon, ob es um mögliche Korruption, Delikte rund um Wettbewerbs- und Kartellrecht, Datenschutz oder Delikte im Rechnungs-, Finanz- und Abgabewesen geht.
Compliance-Management-System
Um ihre Bedeutung hervorzuheben, haben wir unsere Prinzipien in unseren Unternehmensgrundsätzen verankert: „Wir halten uns an geltendes Recht und interne Richtlinien.“ Wir leben Compliance als Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Damit unser Unternehmensgrundsatz eingehalten werden kann, ist es wichtig, Risiken zu vermeiden, die das Vertrauen unserer Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter gefährden.
Hierzu haben wir ein Compliance-Management-System eingerichtet. Dessen Instrumente und Maßnahmen helfen unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern nach einheitlichen Werten und Regeln zu handeln.
Melden, aber richtig
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Ob die Qualität unserer Lebensmittel, Schwierigkeiten rund um deinen Arbeitsplatz oder bei Auffälligkeiten eines Geschäftspartners: Wenn du einen Hinweis geben willst, du Fragen hast oder Probleme mitteilen willst, stehen dir mehrere Möglichkeiten offen, dich jemandem anzuvertrauen.
Kundenbeschwerden und Anfragen
Bei allgemeinen Fragen, Wünschen, Anregungen und Kritik wenden Sie sich bitte direkt an unseren Kundenservice. Dieser ist Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner bei allen Themen ohne Compliance-Bezug. Bitte wenden Sie sich abhängig von Ihrem Anliegen an Ihren entsprechenden Ansprechpartner.
Online-Marktplatz
Sie haben ein Anliegen, welches unseren Online-Marktplatz betrifft? Bitte werfen Sie zuerst einen Blick in unsere FAQs.
Konnte Ihre Frage nicht beantwortet werden? Dann wenden Sie sich bitte an den Kundenservice unseres Marktplatzes:
- über dieses Kontaktformular
Kaufland-Filialen
Haben Sie ein Thema, das den stationären Einkauf und das Angebot in Ihrer Filiale betrifft, so stehen wir Ihnen über folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
- über dieses Kontaktformular
- direkt per Mail an kundenmanagement@kaufland.de
„Recht & Compliance“-Teams
Falls Sie Hinweise auf Rechtsverstöße melden möchten oder Fragen zum Thema Compliance bei Kaufland haben, können Sie sich gerne per Post oder E-Mail an unsere Compliance-Teams wenden:
Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG
Recht & Compliance
Rötelstraße 35
74172 Neckarsulm
compliance@kaufland.de
Kaufland Marketplace GmbH
c/o Kaufland e-commerce Services GmbH & Co. KG
Legal, Risk & Compliance
Habsburgerring 2
50674 Köln
compliance.marketplace@kaufland-ecommerce.de
Über unser Online-Meldesystem können Sie weltweit und rund um die Uhr Compliance-Verstöße melden. Über ein anonymes Postfach ist ein Dialog oder die Beantwortung von Rückfragen möglich.
Kontakt für Behörden
Kontaktieren Sie uns
Richten Sie Ihre Anfrage bitte per E-Mail an uns. Wir werden uns anschließend schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Kaufland-Filialen
Bei Anfragen rund um den stationären Handel (Filialgeschäft) wenden Sie sich bitte an: compliance@kaufland.com
Online-Marktplatz
Bei Anfragen zu unserem Online-Marktplatz unter „kaufland.de“ wenden Sie sich bitte per E-Mail an: fraud-management@kaufland-ecommerce.com
Unfaire Handelspraktiken
Kaufland unterstützt das gesetzgeberische Ziel, unfaire Handelspraktiken zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zu bekämpfen. Falls Sie als Lieferant von Kaufland Verstöße gegen das AgrarOLkG durch Kaufland melden möchten, können Sie sich gerne per E-Mail an den Bereich Recht & Compliance wenden; dieser wird jeder Meldung nachgehen. Bitte wenden Sie sich hierzu an utp@kaufland.de.
Lieferkette
Infos zur Entwaldungsverordnung (EUDR)
Mit der EUDR zielt die Europäische Union darauf ab, die Entwaldung und Waldschädigung im Zusammenhang mit Produkten zu reduzieren, die auf dem europäischen Binnenmarkt gehandelt werden. Die Entwaldungsverordnung sieht unternehmerische Sorgfaltspflichten für den Handel mit Soja, Palmöl, Rindfleisch, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie bestimmten daraus hergestellten Erzeugnissen vor. Die Rohstoffe und Erzeugnisse dürfen nur dann in Verkehr gebracht, auf dem Markt bereitgestellt oder ausgeführt werden, wenn sie entwaldungs- und waldschädigungsfrei sind.
Zudem müssen sie unter Einhaltung der Gesetze des Ursprungslands und elementaren Menschenrechten produziert worden sein. Bei Verstößen gegen die Vorgaben der EUDR drohen Unternehmen Strafen in Höhe von maximal vier Prozent des EU-weiten Umsatzes im Jahr vor Verhängung der Strafe. Nach einiger Kritik hat die EU die Einführung der Verordnung für große und für mittlere Unternehmen vom Jahresende 2024 auf das Jahresende 2025 verschoben.
Infos zu Zwangsarbeitsverordnung (EUFLR)
Mit Hilfe der Verordnung zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten will die Europäische Union den Verkauf und die Ausfuhr derartiger Produkte verbieten. Sie gilt ab dem 14. Dezember 2027 und wird die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit entlang der Lieferkette ergänzen.
Während das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bestimmte Menschen- und Umweltrechte in den Blick nimmt und die EUDR eine abschließende Aufzählung an Risikorohstoffen benennt, deren Herkunftsorte die Unternehmen analysieren müssen, existiert in der Verordnung zur Zwangsarbeit eine solche Einschränkung nicht. Sie soll alle Wirtschaftsakteure betreffen, unabhängig von Rechtsform, Größe oder Produktionsort. Um weitere Informationen zu geben, will die Europäische Kommission Leitlinien und eine Datenbank zur Verfügung stellen, über die perspektivisch auch Verstöße veröffentlicht werden sollen.