Auf TikTok ist der Jurist mittlerweile eine kleine Berühmtheit und wird für seine Videos, in denen er rechtliche Themen unterhaltsam erklärt, gefeiert. Sein Wissen gibt er auch an die Kaufland-Community weiter und hat dazu nun auch eine Sonderausgabe seines Buches „Was die Schule nicht lehrt. Dein Leben erklärt“ verfasst. Die Sonderausgabe wurde um ein Kapitel erweitert, in dem er gemeinsam mit Kaufland auch Verbrauchertipps gibt und über Supermarktmythen aufklärt. Dazu gehört auch der Geruchstest von Shampoo, Deo und Co. vor dem Kauf.
Juristisch gesehen ist dieser nämlich nicht klar geregelt. Wie so oft „kommt es hier auf den genauen Fall an“, sagt Herr Anwalt und holt aus.
„An erster Stelle steht, dass das Produkt nicht beschädigt werden darf. Sofern das Shampoo also verpackt oder eingeschweißt ist, darf man die Verpackung für ein kurzes Riechen nicht entfernen. Auch ein Verschluss darf nicht kaputt gemacht werden. Lässt sich das Shampoo aber ohne Beschädigung öffnen und wieder schließen, darf man rein rechtlich gesehen auch einmal daran schnüffeln ohne direkt Schadensersatz leisten zu müssen.“