Stimmt es eigentlich, dass...?

Stimmt es eigentlich, dass man an Shampoos vor dem Kauf nicht riechen darf? 

In unserer Serie „Stimmt es eigentlich, dass…?“ wollen wir einen Blick hinter die Kulissen von Kaufland ermöglichen. Denn einkaufen geht schließlich jeder. In dieser Folge gibt Herr Anwalt exklusiv Auskunft. 

22. Mai 2025 | Autorin: Alisa Kohler | Lesedauer: 3 Minuten

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Deoroller im Regal.

Das Drogerieregal bei Kaufland ist voll: Volumen-Shampoo reiht sich an Shampoo für coloriertes Haar, daneben das exklusive Produkt mit Vanilleextrakt. Alle Packungen versprechen schöne Haare und einen tollen Geruch. Zu gerne würde man natürlich schon vorher einmal an der Flasche schnuppern. Nicht, dass sich der zarte Rosenduft zuhause als penetranter, süßlicher Geruch herausstellt. Doch darf man an einem Shampoo vor dem Kauf überhaupt riechen? Und wie sieht es mit anderen Produkten wie Waschmittel oder Deo aus? Antworten darauf hat Tim Hendrik Walter, besser bekannt als Herr Anwalt. 

Herr Anwalt mit Buch

Auf TikTok ist der Jurist mittlerweile eine kleine Berühmtheit und wird für seine Videos, in denen er rechtliche Themen unterhaltsam erklärt, gefeiert. Sein Wissen gibt er auch an die Kaufland-Community weiter und hat dazu nun auch eine Sonderausgabe seines Buches „Was die Schule nicht lehrt. Dein Leben erklärt“ verfasst. Die Sonderausgabe wurde um ein Kapitel erweitert, in dem er gemeinsam mit Kaufland auch Verbrauchertipps gibt und über Supermarktmythen aufklärt. Dazu gehört auch der Geruchstest von Shampoo, Deo und Co. vor dem Kauf. 

Juristisch gesehen ist dieser nämlich nicht klar geregelt. Wie so oft „kommt es hier auf den genauen Fall an“, sagt Herr Anwalt und holt aus.

„An erster Stelle steht, dass das Produkt nicht beschädigt werden darf. Sofern das Shampoo also verpackt oder eingeschweißt ist, darf man die Verpackung für ein kurzes Riechen nicht entfernen. Auch ein Verschluss darf nicht kaputt gemacht werden. Lässt sich das Shampoo aber ohne Beschädigung öffnen und wieder schließen, darf man rein rechtlich gesehen auch einmal daran schnüffeln ohne direkt Schadensersatz leisten zu müssen.“  

Die Drogerieabteilung bei Kaufland.

Der Knackpunkt ist, dass Shampoos, Bodylotions oder Duschgele ihren Duft verbreiten. Man muss also nicht erst etwas aus der Tube drücken, um den Geruch wahrnehmen zu können. Denn das wäre rechtlich nicht in Ordnung, da sich sonst weniger Inhalt in der Flasche befindet als vorher. Will man also vor dem Kauf ein Geruchs-Experiment vornehmen, dann sollte man darauf achten, nichts zu verschütten oder aus der Flasche herauszudrücken. Am besten ist es aber, einfach einen Mitarbeiter um Erlaubnis zu fragen, ob man kurz den Geruch testen darf. Der Mythos, dass man an Shampoos vor dem Kauf nicht riechen darf, stimmt also nicht. 

Deo von Bevola.

Bei Deos gestaltet sich der Sachverhalt allerdings etwas anders. Das gilt vor allem für Sprühdeos, denn:

„Es ist ja bekanntlich sehr schwer, an einem Deo zu riechen, ohne etwas davon zu versprühen“, erklärt Tim Hendrik Walter.

Selbst beim kleinsten Sprühstoß wird ein Teil des Produkts verbraucht – und damit gewissermaßen beschädigt.

Das Problem: Würden 20 Kunden das Deo „nur mal kurz“ testen, dann wäre die Flasche am Ende des Tages vermutlich halb leer. Das Testen eines Sprühdeos vor dem Kauf ist daher streng gesehen Diebstahl. Natürlich ist es aber kein Problem, wenn man das Produkt nach dem Testen einfach selbst kauft.  

Medieninhalte

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