Compliance mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Am 01.01.2023 trat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Kaufland ist sich seiner Verantwortung hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte und des Umweltschutzes bewusst und engagiert sich daher seit Jahren für faire Sozialstandards, ökologische Standards und Arbeitsbedingungen in den globalen Lieferketten. Ziel ist es, ihre Geltung voranzutreiben und ihre Verletzung zu verhindern. Deshalb begrüßen wir verbindliche Regelungen wie das LkSG und das geplante europäische Lieferkettengesetz.

Verstöße vermeiden und erkennen

Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards

Wir bei Kaufland nehmen unsere Verantwortung ernst. Aus diesem Grund haben wir Maßnahmen eingeführt, die die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards sicherstellen sollen. Diese beschränken sich nicht nur auf Risiken innerhalb unseres Unternehmens, sondern beziehen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch unsere Lieferanten mit ein.

Unser oberstes Ziel ist es, die Verletzung von Rechten zu erkennen und vorzubeugen. Und, wo dies nicht möglich ist, diese zu minimieren oder zu beenden. Dazu überarbeiten wir permanent unsere Prozesse und ergreifen, wenn notwendig, weitere Maßnahmen.


Sorgfaltspflichten

Maßnahmen in unserem Compliance-Management-System

Zur Wahrung unserer Sorgfaltspflichten aus dem LkSG haben wir uns bei Kaufland, unter Beteiligung aller relevanten Fachbereiche, auf die Erfüllung der Gesetzesanforderungen vorbereitet und unter anderem folgende Maßnahmen in unserem Compliance-Management-System implementiert:

  • Grundsatzerklärung und Risikoanalyse
    Unsere Standards und unser Engagement zur Achtung der sozialen und ökologischen Anforderungen aus dem LkSG haben wir in einer eigenen Grundsatzerklärung zusammengefasst. Sie ergänzt und konkretisiert die bestehenden Prinzipen der Schwarz Gruppe „Engagement der Unternehmen der Schwarz Gruppe zur Achtung der Menschenrechte und Umweltstandards“ , welche Sie hier finden. Mit diesen Dokumenten bekräftigen wir unsere Erwartungen, die wir an das tägliche Handeln unserer Mitarbeiter und Geschäftspartner zu diesem Thema haben. Eine wesentliche Maßnahme bilden regelmäßige Risikoanalysen und -kontrollen. Ziel der Risikoanalyse unserer globalen Lieferketten ist es, kontinuierlich das potenzielle und reale Risiko von Menschenrechtsverletzungen aufzudecken, zu bewerten und ggf. konkrete Präventionsmaßnahmen abzuleiten.
  • Verpflichtung unserer Lieferanten
    Wir verpflichten alle Lieferanten zur Einhaltung der Menschenrechte und Umweltgesetze durch eine Vertragsklausel und unseren Verhaltenskodex (Code of Conduct). Vor Vertragsabschluss durchlaufen neue Lieferanten eine risikobasierte Compliance-Prüfung. Diese ermöglicht uns Vertragsbeziehungen, die Risiken hinsichtlich sozialer und ökologischer Kriterien erwarten lassen, von vornherein auf den Prüfstand zu stellen und Maßnahmen zu ergreifen.
  • Schulungen
    Auf Basis der neuesten Erkenntnisse schulen wir unsere Mitarbeiter regelmäßig zu Themen wie Menschenrechte, Umweltschutz und Meldemöglichkeiten. Auch unseren Geschäftspartnern stellen wir eine Schulung mit für sie relevanten Inhalten zur Verfügung.
  • Meldungen und Verfahren
    Kaufland hat bereits vor Jahren ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Hierüber kann jeder relevante Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen einreichen. Für bestmögliche Transparenz sind alle Abläufe, die den Umgang mit Hinweisen betreffen, in einer Verfahrensordnung festgehalten.
    Sollten Sie Kenntnis über Risiken oder Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltgesetze erlangen, weisen Sie uns bitte darauf hin. Es stehen Ihnen verschiedene Wege offen, um diese zu melden. Unsere Meldekanäle finden Sie hier.
  • Bericht
    Über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach dem LkSG wird ein jährlicher Bericht erstellt und veröffentlicht. Die aktuelle Version des Berichts ist hier zu finden.

Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen: compliance@kaufland.com