Arbeits- und Menschenrechte stärken
Gerechtigkeit und Menschlichkeit legen wir unserem Handeln zugrunde. Unsere Verantwortung endet nicht an den Grenzen unserer Unternehmen – daher setzen wir uns aktiv dafür ein, dass die Rechte aller Beteiligten entlang der gesamten Lieferketten respektiert, geschützt und gestärkt werden. Wir ergreifen Maßnahmen, um angemessene Entlohnung, respektvolle Arbeitsbedingungen und die Wahrung grundlegender Arbeitnehmerrechte sowohl in den eigenen Betrieben als auch in unseren Lieferketten sicherzustellen. Zudem haben wir klare Mechanismen etabliert, um Risiken frühzeitig zu erkennen, zu kontrollieren und Beschwerden effizient zu bearbeiten.
Engagement für faire Geschäftspraktiken
Wir engagieren uns für faire Geschäftspraktiken durch angemessene Löhne, Zusammenarbeit mit anerkannten Standards, Transparenz, gute Arbeits- und Lebensbedingungen, Schutz der Menschenrechte sowie einen sorgsamen Umgang mit Ressourcen in unserer Wertschöpfungskette. Durch die Fülle und Vielfalt unseres Sortimentes arbeiten wir weltweit mit vielen Lieferanten zusammen.
Eine Kaufland-Filiale kann bis zu 30.000 Artikel umfassen, von der Gurke bis zum Bügelbrett haben wir eine große Vielfalt im Sortiment. Diese Tatsache stellt uns aber auch vor die Herausforderung einer komplexen und globalen Lieferkette. Daher sind wir bestrebt, langfristig mit strategischen Partnern zu arbeiten, um gemeinsam verantwortungsvolle und ressourcenschonende Standards und Zertifizierungen voranzubringen.
Unsere Prinzipien
UN Global Compact
Unser Anspruch ist es, in unserem täglichen Handeln ökonomische, soziale und ökologische Verantwortung zu übernehmen. Dabei folgen wir auch den zehn Prinzipien des UN Global Compact, der weltweit größten und wichtigsten Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung, und bekennen uns zu den zehn Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Sozialstandards, Umwelt und Korruptionsbekämpfung. Gemeinsam mit anderen Unternehmen und Organisationen aus über 160 Ländern setzen wir uns für die Menschen in unseren globalen Lieferketten, unsere Mitarbeiter sowie den Schutz von Umwelt und natürlichen Ressourcen ein. Weitere Informationen sowie die zehn Prinzipien des UN Global Compacts finden Sie hier: www.globalcompact.de
Code of Conduct der Unternehmen der Schwarz Gruppe für Geschäftspartner
Wir begrüßen die politische Entscheidung der Europäischen Union, verbindliche und einheitliche Regelungen zu schaffen, um einerseits die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt sicherzustellen und andererseits für die Unternehmen in den Wertschöpfungsketten Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Konkrete Anforderungen sind in einem gemeinsam erarbeiteten Code of Conduct verankert, der vertraglicher Bestandteil der Lieferantenbeziehungen ist. Mit dem Code of Conduct verpflichten wir bereits seit 2011 alle Lieferanten zur Einhaltung der Menschenrechte und Umweltgesetze. Als internationales Handelsunternehmen setzen wir innerhalb von Kaufland und entlang der gesamten Lieferkette auf faire Arbeitsbedingungen sowie auf die Einhaltung von anerkannten Sozialstandards. Dazu gehören unter anderem Themen wie Gleichberechtigung, eine angemessene Entlohnung und Diskriminierungsfreiheit.
Der Code of Conduct für Geschäftspartner beruht auf internationalen Standards und Richtlinien wie beispielsweise den Grundsätzen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Internationalen Menschenrechtscharta, der UN-Kinderrechtskonvention, den Prinzipien des UN Global Compact und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen.
Die Kaufland-Grundsatzerklärung und das Engagement der Unternehmen der Schwarz Gruppe zur Achtung der Menschenrechte und Umweltstandards
Gemeinsam mit unseren Mitarbeitern, Kunden, Geschäftspartnern und Stakeholdern setzen wir uns jeden Tag für die Wahrung der Menschenrechte ein – dafür engagieren wir uns insbesondere für faire Geschäftspraktiken sowie gute Arbeits- und Lebensbedingungen.
Unsere Standards und unser Engagement zur Achtung der sozialen und ökologischen Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) haben wir in einer eigenen Grundsatzerklärung zusammengefasst. Mehr dazu unter.
Sie ergänzt und konkretisiert die grundlegende Position der Unternehmen der Schwarz Gruppe zur Achtung der Menschenrechte und Umweltstandards. Mehr dazu hier
Sorgfalt in der Lieferkette
Risiken ermitteln
Kaufland führt systematisch jährliche sowie anlassbezogene Risikoanalysen aller unmittelbaren Geschäftspartner gemäß den Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) durch.
Im Rahmen der Risikoanalyse werden Geschäftspartner anhand einer einheitlichen Methodik bewertet und risikobasiert klassifiziert. Hierbei werden anerkannte Quellen zur Bewertung der Risiken von Herkunftsländern, Rohstoffen und Produkten herangezogen und ausgewertet.
- Human Freedom Index (HFI)
- Childhood Index
- UNICEF Child Labor Statistics
- Rule of Law Index (Faktoren 4.7 & 4.8)
- ILOSTAT Fatal Occupational Injuries
- Global Waste Index
- UN Stockholm Convention
- Fragile States Index (FSI)
- Global Freedom Score (Freedom House)
- Government Effectiveness (WGI)
- ITUC Global Rights
- Voice and Accountability (WGI)
- Global Slavery Index
- Working Poverty Rate (SDG 1.1.1)
- Kaitz Index (min. relative to avg. Wage)
Die Erkenntnisse der Risikoanalyse fließen in die Entwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung nachteiliger Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit ein.
Auf Basis dieser Erkenntnisse priorisieren wir Geschäftspartner nach ihrer Risikoexposition, um nachteiligen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und Umweltstandards gezielt entgegenzuwirken.
Vorgaben und Prozesse definieren
Für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in der Lieferkette gelten auf globaler und regionaler Ebene klare, nachhaltigkeitsbezogene Kriterien, Standards und gesetzliche Verpflichtungen.
Unsere Vertragspartner werden im Rahmen ihrer vertraglichen Vereinbarungen – zum Beispiel im Code of Conduct für Geschäftspartner und den Allgemeinen Nachhaltigkeitsanforderungen (ANAs) für Lieferanten – auf ihre Pflichten hingewiesen und sensibilisiert.
Umsetzen und kontrollieren
Auf Basis der definierten Vorgaben und Prozesse setzen wir entsprechende Maßnahmen um und überprüfen deren Wirksamkeit regelmäßig. Ein Beispiel für unseren gemeinsamen Ansatz zur Achtung der Menschenrechte in der Lieferkette ist die Zusammenarbeit mit anerkannten Standards und Zertifizierern. Wir sind uns bewusst, dass präventive Maßnahmen wie Siegel oder Zertifikate Menschenrechtsverletzungen nicht vollständig ausschließen können. Dennoch sind sie ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz und stellen einen grundlegenden Bestandteil unserer Sorgfaltspflichten dar. International anerkannte Siegelorganisationen wie Fairtrade, Rainforest Alliance oder FSC®, mit denen wir jeweils auf vielfältige Weise zusammenarbeiten, fungieren als verlängerter Arm bis auf die Erzeugerebene. Über diese Organisationen finden regelmäßige Kontrollen zur Einhaltung definierter Standards statt, die auch durch unabhängige Dritte durchgeführt werden.
Verbessern
Eine wichtige Rolle für Betroffene oder Beobachter von möglichen Verletzungen von Menschenrechten und Umweltstandards spielt der Zugang zu Beschwerdemechanismen. Um über Menschenrechtsverletzungen informiert zu werden und den Betroffenen Abhilfe zu leisten, haben wir Beschwerdemechanismen in über 30 Sprachen eingerichtet. Die Beschwerdemechanismen ermöglichen es, Betroffenen oder Beobachtern mögliche Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltstandards vertraulich zu melden.
Sofern negative Auswirkungen festgestellt werden, die von Unternehmen der Kaufland Gruppe verursacht wurden oder zu denen sie beigetragen haben, setzt Kaufland alles daran, Wiedergutmachung zu leisten. Dabei nutzen wir unsere Einflussmöglichkeiten und arbeiten eng mit unseren Zulieferern sowie unabhängigen Dritten zusammen, um sicherzustellen, dass betroffene Personen angemessen entschädigt werden. Sollten trotz ergriffener Abhilfemaßnahmen keine Fortschritte erkennbar sein und ein Lieferant weiterhin gegen grundlegende Sozial- und Umweltstandards oder geltende Gesetze verstoßen, behalten wir uns vor, als letzte Konsequenz die Geschäftsbeziehung zu beenden.
Neben dem klaren Bekenntnis, sich für den Schutz von Kinderrechten und gegen Zwangsarbeit einzusetzen, setzen wir uns auch für angemessene Löhne und ein sicheres Einkommen für Beschäftigte in den Lieferketten ein. Unser Engagement in diesem Bereich verstehen wir als festen Bestandteil der unternehmerischen Sorgfaltspflicht. Besonders im Fokus stehen dabei Lieferanten auf internationalen Beschaffungsmärkten sowie Erzeuger in der Land- und Agrarwirtschaft, bei denen wir auf die Zahlung angemessener Löhne beziehungsweise Einkommen hinwirken. Ein Beispiel hierfür ist unser Engagement im Bananensektor. Mehr dazu finden Sie hier.
Das Kaufland Beschwerdesystem
Um Menschenrechtsverletzungen schnell zu erkennen und ihnen entgegenwirken zu können, greift der Kaufland-Beschwerdemechanismus. Dieser ermöglicht es Betroffenen oder Beobachtern sowie direkten und indirekten Geschäftspartnern, entlang der gesamten Lieferkette mögliche Verstöße gegen Menschenrechte vertraulich zu melden.
Die Meldung von Verstöße ist per E-Mail an compliance@kaufland.de möglich.
Mehr Informationen finden Sie zudem hier.
appellando - Globaler Beschwerdemechanismus für faire Lieferketten
Im Rahmen der Multi-Stakeholder-Partnerschaft „appellando“ setzt sich Kaufland für einen branchenweiten Beschwerdemechanismus in globalen Lieferketten ein. Unser Vorhaben: Die Harmonisierung von Verfahren, um Menschenrechte und Umweltstandards wirksam zu schützen. Beschäftigte in den Lieferketten sollen über vertrauenswürdige Kanäle unkompliziert Zugang zu Abhilfe erhalten. appellando ermöglicht es uns, tiefer in die
Lieferketten zu gelangen und dort einen effektiven Beschwerdemechanismus zu etablieren. Durch die Bündelung der Beschwerdekanäle unterstützt appellando bei der Aufklärung der Beschwerden. Der erste Rollout im Obst- und Gemüsesektor hat in Spanien und Italien bereits begonnen.
Unseren besonderen rechtlichen Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz kommen wir in einem eigenen Schwerpunkt in unserem Compliance-Management-System nach.
Unser Engagement in der Praxis - freiwillige Selbstverpflichtung zu existenzsichernden Einkommen und Löhnen
Viele unserer wichtigsten Rohstoffe stammen aus Ländern, in denen es kaum gesetzliche Absicherung für Entgelte gibt, die den Lebensunterhalt ausreichend sichern. Als existenzsichernd gilt ein Nettohaushaltseinkommen, das unter menschenwürdigen Arbeitsbedingungen verdient wird und ausreicht, um allen Familienmitgliedern einen angemessenen Lebensstandard zu ermöglichen und für unerwartete Ereignisse vorzusorgen¹. Wir wollen dazu beitragen, Bauern- und Arbeiterfamilien in globalen Lieferketten einen menschenwürdigen Lebensstandard zu ermöglichen. Hierfür haben wir uns mit weiteren Unternehmen des Einzelhandels sowie der Bundesregierung auf eine einheitliche Zielsetzung verständigt.
Im Fortschrittsbericht finden Sie nähere Informationen.
Menschenrechte in der Lieferkette
„Gemeinsam für faire Lieferketten – der Mensch im Mittelpunkt“, so lautet unsere Vision. Gerechtigkeit und Menschlichkeit prägen unser Handeln. Unsere Verantwortung endet nicht an den Grenzen unserer Unternehmen – wir setzen uns dafür ein, dass die Rechte aller Beteiligten respektiert und gestärkt werden. In unserem Code of Conduct für Geschäftspartner haben wir deshalb Themenfelder definiert, die uns in der Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern wichtig sind. Die auf internationalen Standards beruhenden Definitionen bilden damit die Grundlage für unser Engagement für Menschenrechte in der Lieferkette.
¹ „Existenzsichernder Lohn" bezieht sich dabei auf einen Vertragsarbeiter, etwa in einer Fabrik oder auf einer Plantage, „existenzsicherndes Einkommen" bezieht sich auf einen selbstständigen Kleinbauern oder Kleinunternehmer.
Gleiche Voraussetzungen und Bedingungen für alle
Schutz vor Benachteiligung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Behinderung oder sexueller Identität gehört zu den grundlegenden Menschenrechten. Vulnerable Bevölkerungsgruppen wie Menschen mit Behinderung, Frauen, Kinder, LGBTQIA+ oder ethnische und religiöse Minderheiten erfahren überproportionale negative Auswirkungen auf ihre Menschenrechte. Nicht selten kommt es vor, dass aufgrund der Herkunft, der Religion oder anderer persönlicher Merkmale Menschen verletzt und benachteiligt werden. Ein respektvoller Umgang miteinander sollte selbstverständlich sein, damit alle Menschen entlang der Lieferketten unter den gleichen Voraussetzungen und Bedingungen arbeiten können.
Zwangsarbeit
Jede unfreiwillige Tätigkeit, die von einer Person unter Androhung von Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat, definieren wir im Rahmen unseres Code of Conducts und auf Basis internationaler Standards als Zwangsarbeit. Wir lehnen Zwangsarbeit strikt ab und übernehmen gemeinsam mit unseren Partnern in der Lieferkette die Verantwortung, einen Beitrag zur Vermeidung von Zwangsarbeit zu leisten.
Eine wichtige Rolle in diesem Kontext spielt eine faire Anwerbung von Arbeitnehmern in der Lieferkette. Damit die Arbeitnehmer geschützt und gerecht behandelt werden, dürfen keine Vermittlungs- oder sonstigen Gebühren auf sie übertragen werden. Darüber hinaus müssen Arbeitnehmer ihrer Tätigkeit grundsätzlich aus freiem Willen und ohne jegliche Beeinflussung nachgehen können.
Kinder
Sämtliche Formen von Kinderarbeit sind in unseren Lieferketten strengstens verboten. Unsere Definition und unsere strikten Vorgaben orientieren sich dabei an den international anerkannten Standards der International Labour Organization (ILO), die wir in unserem Code of Conduct festgehalten haben.
Vereinigungsfreiheit
Unsere Lieferanten verpflichten sich, das Recht aller Beschäftigten auf Koalitionsfreiheit und Tarifverhandlungen uneingeschränkt zu respektieren. Das bedeutet, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Recht haben, sich in Organisationen oder Gewerkschaften ihrer Wahl einzubringen und gemeinsam über Löhne und Arbeitsbedingungen zu verhandeln. Eine Benachteiligung, Unterdrucksetzung oder Diskriminierung von Beschäftigten, die diese Rechte wahrnehmen, ist untersagt.
Angemessene Löhne
Da die gesetzlichen Mindestlöhne in vielen Regionen die Lebenshaltungskosten der Arbeitnehmer und ihrer Familien oft nur kaum oder gar nicht decken, ist eine angemessene Bezahlung ein wichtiges Themenfeld für uns. Wir streben daher mit unseren Geschäftspartnern eine faire Vergütung an, die mindestens den gesetzlichen Vorgaben entspricht und auf die Deckung der Lebenshaltungskosten abzielt.
Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit gewährleistet, dass die Gesundheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz nicht gefährdet oder beeinträchtigt wird. Ein sicheres Arbeitsumfeld schafft die Voraussetzung für gesundes und produktives Arbeiten und umfasst für uns zum Beispiel wirksame Brandschutz- und Notfallmaßnahmen, den Schutz vor übermäßiger körperlicher oder geistiger Ermüdung sowie regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter.
Maßnahmen
Durch verschiedene Maßnahmen stellen wir sicher, dass unsere Anforderungen für faire Lieferketten eingehalten werden. Dazu gehören Schulungen für unsere Mitarbeiter sowie für Lieferanten im Rahmen des Onboardings. Diese passen wir auf Basis aktueller gesetzlicher Rahmenbedingungen und Strategien an.
Sollten uns dennoch Verstöße gegen unseren Code of Conduct bekannt werden, ahndet unsere Zero Tolerance Policy Verstöße und führt in letzter Konsequenz zum Ausschluss des Produkts und/oder des Herstellers. Bei einem festgestellten Verstoß gegen unseren Code of Conduct erarbeiten wir zunächst gemeinsam mit dem Lieferanten ein individuelles Konzept zur Verhinderung, Beendigung oder Minimierung des Ausmaßes einer Verletzung. So können die Besonderheiten des jeweiligen Geschäftspartners wie etwa die Branche, in der er tätig ist, seine Waren und Produkte oder landesspezifische Risiken beachtet und angemessene Maßnahmen implementiert werden. Sollten in letzter Konsequenz keine Verbesserungen erwirkt werden können, behalten wir uns vor, die Geschäftsbeziehung zu beenden.
Wie wird die Einhaltung überprüft?
Die Gewinnung der Rohstoffe für unser Sortiment birgt teilweise erhebliche menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken. Wir priorisieren daher risikoreiche Rohstoffe und adressieren diese durch gezielte Maßnahmen. So stellen wir eine verantwortungsvolle Beschaffung sicher. Zertifizierungen und Audits sind dabei wichtige Instrumente, um höhere Menschenrechtsstandards in den Lieferketten zu etablieren.
Siegel oder Zertifikate stellen einen wichtigen Schritt zu mehr Transparenz dar und sind ein zentraler Bestandteil unserer Sorgfaltspflicht. International anerkannte Organisationen wie Fairtrade, Rainforest Alliance oder GLOBALG.A.P., mit denen wir in vielfältiger Weise zusammenarbeiten, fungieren als verlängerter Arm bis zur Erzeugerebene. Über diese Organisationen erfolgen regelmäßige Kontrollen zur Einhaltung definierter Standards, die auch durch unabhängige Dritte durchgeführt werden. Textilien beziehen wir über die Lidl Stiftung & Co. KG. Auch hier wird sichergestellt, dass die Anforderungen aus unserem Code of Conduct eingehalten werden. In diesem Bereich werden z.B. bereits seit 2007 regelmäßig amfori BSCI Sozialaudits durchgeführt. Kommt es bei solchen Kontrollen zu Auffälligkeiten, werden gemeinsam mit den Lieferanten Verbesserungsmaßnahmen ergriffen und deren Umsetzung begleitet. Mehr zum Engagement im Bereich Textilien im Lidl-Statusbericht Textile Lieferketten.
Multi-Akteurspartnerschaften für eine nachhaltigere Lieferkette
Wir wollen die Einhaltung der Menschenrechte vor Ort nicht nur überwachen, sondern vor allem wirkliche Veränderung anstoßen. Dazu fördern wir Projekte, die gemeinsam mit lokalen NGOs oder internationalen Organisationen angeboten werden. Im Bereich Textilien werden die Multi-Akteurspartnerschaften über Lidl - zuständig für die textile Beschaffung - gepflegt. Mehr dazu hier und im Lidl-Statusbericht Textile Lieferketten.
Roundtable on Sustainable Palm Oil (RSPO)
Wir setzen auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Palmöl. Wir sind Mitglied des Roundtable on Sustainable Palm Oil (RSPO) und beziehen für unsere Eigenmarken RSPO-zertifiziertes Palmöl. Durch diesen Standard unterstützen wir die Einhaltung festgelegter Umwelt- und Sozialkriterien, wie den Schutz von Primärwäldern und die Förderung von Kleinbauern in den Anbauregionen.
Unser Engagement im Rahmen der MAP Orangensaft (Multi-Akteurspartnerschaft)
Brasilien ist der weltweit wichtigste Produzent von Orangensaftkonzentrat. Viele der Erntehelfer und Wanderarbeiter leiden dort unter schwierigen Bedingungen. Kaufland setzt sich hier über gesetzliche Anforderungen hinaus für angemessene Löhne bei mittelbaren Zulieferern ein. In der Partnerschaft mit der NGO TIE, der REWE Group und der GIZ (Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) bekämpfen wir die Lohnintransparenz durch digitale Lösungen. Das Projekt fördert so den Einsatz von digitalen Waagen und spezieller Dokumentationssoftware, die das Erntegewicht exakt und objektiv erfasst, was wiederum zu mehr Transparenz im Rahmen der Entlohnung der Arbeiter führen kann.
Unsere gemeinsamen Maßnahmen umfassen:
- Technologie-Ausstattung: Kaufland beteiligt sich an der Finanzierung dieser marktreifen Technologien für landwirtschaftliche Betriebe und Kooperativen vor Ort in Brasilien.
- Befähigung durch Schulungen: Erntehelfer und Fahrer werden intensiv im Umgang mit den neuen Waagen und der Software ausgebildet.
- Förderung des sozialen Dialogs: Die technischen Lösungen werden stets mit Dialogverfahren auf Betriebsebene verknüpft, um Arbeitnehmerrechte, den Arbeitsschutz und eine nachhaltige Verhandlungskultur zu stärken.
Durch diese Maßnahmen stellen wir sicher, dass Beschäftigte gerechter entlohnt werden und Nachweise über ihre Leistung erhalten, während die Betriebe gleichzeitig ihre Warenwirtschaft optimieren können. Damit leisten wir einen direkten Beitrag zu den UN-Nachhaltigkeitszielen für menschenwürdige Arbeit (SDG 8) und nachhaltigen Konsum (SDG 12).
Ein solcher systemischer Wandel ist nur im Verbund möglich. Daher arbeiten wir eng mit der GIZ, NGOs (wie tie Global Brasil), einer lokalen Entwickler-Universität sowie zahlreichen landwirtschaftlichen Akteuren und Gewerkschaften in Brasilien zusammen.
Unseren besonderen rechtlichen Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz kommen wir in einem eigenen Schwerpunkt in unserem Compliance-Management-System nach.
Wo kommen unsere Eigenmarkenprodukte her?
Verantwortung hat bei uns einen hohen Stellenwert. Darum fördern wir Transparenz entlang unserer gesamten Lieferketten, insbesondere in unserem Eigenmarkensortiment. Unseren Kunden möchten wir die größtmögliche Sicherheit über die Herkunft unserer Eigenmarkenprodukte geben. Auf unseren Produkten des Lebensmittelsortiments ist, bis auf wenige Ausnahmen, ein Hinweis zum Lieferanten abgedruckt. Mit diesem können Sie einfach zurückverfolgen, woher das jeweilige Produkt stammt.
Auch bei den Non-Food-Produkten unserer Eigenmarken, wie Hartwaren, Textilien und Schuhe, legen wir Ihnen die Herkunft offen.
Der Einkauf unserer klassischen Non-Food Eigenmarkenprodukte erfolgt inzwischen über Lidl. Im Zuge dieser Zusammenlegung produzieren Lieferanten, die Eigenmarken-Produkte für Lidl herstellen, verstärkt auch für Kaufland. Ebenso finden die damit durch Lidl definierten Vorgaben gegenüber Lieferanten der NonFood-Eigenmarken auch auf die für Kaufland beschafften Produkte Anwendung. Für weitere Informationen schauen Sie auch gerne hier vorbei: Transparenz in unseren Lieferketten - Lidl Deutschland
Mehr Informationen zur Produktion unserer Eigenmarken-Textilien finden Sie in unserer Leitlinie Textilen.
Bezug aus zertifizierten Quellen
Beim Einkauf von Rohstoffen haben wir die Möglichkeit, international anerkannte Zertifizierungen zu berücksichtigen und zu fördern. Siegel oder Zertifikate gehen über gesetzliche Mindeststandards hinaus und sind ein zentraler Bestandteil unserer Sorgfaltspflicht. International anerkannte Organisationen wie Fairtrade, Rainforest Alliance oder GLOBALG.A.P. GRASP, mit denen wir in vielfältiger Weise zusammenarbeiten, fungieren als verlängerter Arm bis zur Erzeugerebene. Über diese Organisationen erfolgen regelmäßige Kontrollen zur Einhaltung definierter Standards, die auch durch unabhängige Dritte durchgeführt werden. Seit Ende 2025 beziehen wir alle unsere Fokusrohstoffe (Banane, Kaffee, Kakao, Palmöl und Orangensaft) zu 100 Prozent aus zertifizierten Quellen, die menschenrechtliche Kriterien erfüllen. Als Label auf der Verpackung unterstützen die Zertifikate unsere Kunden zugleich dabei, bewusste Kaufentscheidungen zu treffen.
Bis Ende 2030 werden wir unsere Bemühungen ausweiten und alle Risikorohstoffe vollständig aus zertifizierten Quellen beziehen. Trotz allem ist es wichtig zu beachten, dass Siegel oder Zertifikate allein keine absolute Garantie für die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen bieten.
Eine Übersicht über alle relevanten Zertifizierungen und Standards erhalten Sie hier.
Transparenz in der Lieferkette
Existenzsichernde Löhne im Bananensektor
Im Rahmen der Arbeitsgruppe des deutschen Einzelhandels zu existenzsichernden Löhnen ist Kaufland Teil des Living Wage Pilot Programme. Das Pilotprojekt will dazu beitragen, dass bis Ende 2027 für alle Eigenmarken der teilnehmenden Lebensmitteleinzelhändler „Living Wages“ bzw. existenzsichernde Löhne an alle Arbeiter der Bananen-Lieferkette gezahlt werden.
Der Fahrplan beinhaltet folgende Grundpfeiler für die Umsetzung:
- Einführung und Roll-out von Bananen aus existenzsichernder Entlohnung gemäß den Kriterien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und von „Living Wages“ und „Living Incomes“ auf dem deutschen Markt
- Umsetzung von Strukturmaßnahmen zur Förderung von existenzsichernden Löhnen und fairen Arbeitsbedingungen. Dafür fördert das Programm Arbeitnehmervertretungen, baut Dialogstrukturen zwischen den relevanten Akteuren wie internationalen Organisationen und Lieferkettenpartnern auf und stärkt durch kommunikative Maßnahmen das Bewusstsein von Verbrauchern für die zertifizierte Produktion von Agrarrohstoffen.
Im Jahr 2025 konnten wir bereits gemeinsam mit anderen teilnehmenden Händlern, Produzenten, Lieferkettenpartnern und internationalen Organisationen ein wichtiges Ziel erreichen: Mindestens 50 Prozent der für den deutschen Markt bezogenen Bananenmengen stammen von Farmen, die definierte Kriterien für existenzsichernde Löhne erfüllen. Dabei beteiligten sich mehr als 400 Farmen in sieben Anbauländern (Kolumbien, Costa Rica, Guatemala, Dominikanische Republik, Peru und Ecuador), die Lohndaten von über 42.000 Beschäftigten erfassten und auswerteten. Durch unabhängige Drittprüfungen sowie verbesserte Datenerhebungs- und Verifizierungsprozesse konnten Transparenz und Glaubwürdigkeit weiter gestärkt werden.
Zur Unterstützung von Farmen, auf denen weiterhin Lohnlücken bestehen, wurden freiwillige finanzielle Beiträge der beteiligten Händler in Höhe von rund 413.000 US-Dollar bereitgestellt. Diese Mittel sollen dazu beitragen, bestehende Lohnunterschiede schrittweise zu schließen und die Lebensbedingungen der Beschäftigten zu verbessern.
Die Arbeitsgruppe tauscht sich regelmäßig mit wichtigen Partnern zu Erkenntnissen und Erfahrungen in der Implementierung von „Living Wages“ aus. Dazu gehören unter anderen die Organisationen Banana Link, Fairtrade, IDH, Rainforest Alliance, World Banana Forum und Gewerkschaften in den Partnerländern.
Mehr Informationen über Projektmeilensteine wie Fortschritte bei der Harmonisierung freiwilliger Beitragsmechanismen, der Bewertung verantwortungsvoller Einkaufspraktiken der Einzelhändler sowie der Entwicklung langfristiger Lösungsansätze, darunter sogenannte Living Wage Reference Prices, finden Sie im Fortschrittsbericht der Arbeitsgruppe.
Existenzsichernde Einkommen in der Kaffeeproduktion
Kaufland ist ebenfalls Teil der Arbeitsgruppe für existenzsichernde Einkommen in den Lieferketten der Kaffeeproduktion. Seit Anfang 2025 arbeiten die Mitglieder der Gruppe an einem Projekt in Honduras und Peru, um die Einkommens- und Lebenssituation von Produzentinnen und Produzenten in ihren Kaffeelieferketten zu verbessern.
Die Arbeitsgruppe verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der an mehreren Stellen der Lieferkette ansetzt, um existenzsichernde Einkommen zu ermöglichen. Dabei stehen drei strategische Ziele im Mittelpunkt:
- Mehr Transparenz in der Lieferkette schaffen, langfristige Handelsbeziehungen sichern und Preismechanismen implementieren, die zur Schließung von Einkommenslücken führen.
- Förderung von resilienten und effizienten Produktionssystemen sowie die Professionalisierung von Produzentenorganisationen, um zu einer stabilen Einkommenssituation beizutragen. Strategien zur Ertragssteigerung und Einkommensdiversifizierung sollen zudem das Haushaltseinkommen der teilnehmenden Kleinbäuerinnen und Kleinbauern erhöhen. Hierbei spielt das Thema Gendergerechtigkeit eine zentrale Rolle.
- Die Zusammenarbeit und der Austausch mit relevanten Akteuren auf lokaler, regionaler und internationaler Ebene werden gefördert, um Synergien zu nutzen und nachhaltige Veränderungen im gesamten Sektor voranzutreiben.
Im Rahmen der Arbeitsgruppe hat Kaufland im Frühjahr 2026 gemeinsam mit der Deutschen Botschaft in Honduras, der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und der Sustainable Agricultural Supply Chains Initiative (SASI) eine Kaffeeplantage in Marcala, La Paz, Honduras, besucht.
„Belastbare Lieferketten entstehen nicht durch Verträge am Schreibtisch, sondern durch Vertrauen, persönlichen Austausch und den Mut, neue Wege in der Beschaffung zu gehen. Es geht nicht nur darum, Bohnen zu kaufen – es geht darum, die Herausforderungen der Menschen zu verstehen.“, Julia Dinkelacker, Einkauf CSR bei Kaufland.
Bei Stakeholder-Workshops vor Ort tauschten sich Kaufland und andere Organisationen unmittelbar mit den Kaffeebauern aus. Im Mittelpunkt der Gespräche stand die Leitfrage, wie Menschen vom Anbau und der Ernte von Kaffee gut leben können. Diskutiert wurden außerdem die Finanzierung moderner technischer Lösungen und neue Methoden der Anbautechnik als Antwort auf die klimabedingt zunehmenden Trockenperioden.